Huforthopädie und Ganzheitliches ReitPferdeTraining Kristina Kaps
von Anfang an gesunde Hufe und zufriedene Pferde

Für und Wider des Hufbeschlages


Es sollte darüber nachgedacht werden, ob ein Beschlag bei der heutigen Nutzung der Pferde überhaupt noch notwendig ist.

Der Eisenbeschlag war als Hufschutz gedacht, um die Pferde uneingeschränkt nutzen zu können (Zug- und Lasttiere).

Werden unsere Pferde heute noch so starken Belastungen ausgesetzt, dass ein permaneter Hufschutz nötig ist?

Das Hufeisen als "Gehkrücke" zu verwenden halte ich für den falschen Weg. Wenn ein Pferd ohne Eisen nicht laufen kann sollte der Grund dafür gefunden werden.


Die Eisenbeschläge haben auch viele negative Auswirkungen auf die Hufe und Gelenke.

  • die Beweglichkeit der Hornkapsel ist stark reduziert, kaum Durchblutung des Hufes möglich

  • kein Tastsinn mehr, das Pferd fühlt den Boden nicht, unvorsichtiger Umgang mit den Beinen

  • die Bodenerschütterungen beim Auffußen gehen ungedämpft in die Gelenke über
  • untergeschobene Trachten, da der Abrieb nur im Trachtenbereich stattfindet, sind „normal“

  • Stellungsfehler und Fehlbelastungen können nicht korrigiert werden

  • sprödes Horn durch das Aufbrennen der Eisen ist möglich

  • die Lederhäute können durch das Aufbrennen stark gereizt werden


Zusammenfassend kann man sagen, dass Pferde ohne Beschlag, bei korrekter Hufbearbeitung generell gesündere Hufe haben, als Pferde mit Eisenbeschlag.

Trotzdem ist es in manchen Fällen sinnvoll, einen Hufschutz bei hohem Hornabrieb (Distanzritte, Kutschpferde) anzubringen.

Einige Punkte sind dennoch zu beachten:

  • muss es ein Eisenbeschlag sein? ( Alternative: Kunststoffbeschlag/Hufschuhe)

  • kurze Beschlagsintervalle (max. aller 6 Wochen - 8 Wochen), da das Horn unter dem Eisen weiter wächst ohne sich abzunutzen (ausgenommen der Trachtenbereich)

  • gut sitzende Eisen (das Eisen muss dem Huf angepasst werden, nicht umgekehrt)

  • beschlagsfreie Zeiten einhalten, damit der Huf sich erholen kann


Nach den Bestimmungen des Tierschutzes, ist es nicht vertretbar ein Pferd „mit Gewalt“ zum Laufen zu bringen. Beschläge dürfen nicht als „Schmerzmittel“ eingesetzt werden, um durch die „Stilllegung“ der Hufmechanik das Pferd lauffähig zu machen. Krankhaft veränderte Hufe können bei uneingeschränkter Nutzung zu weiteren Krankheiten (Verknöcherungen, Arthrosen,…) führen.


 
 
 
 
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